Immer mehr Manager werden zur Kasse gebeten !
Warum? Die Oeffentlichkeit registriert und bewertet immer mehr die Handlungen von Unternehmern, Vorstaenden, Aufsichtsraeten, Managern und leitenden Angestellten, insbesondere, wenn es sich um spektakulaere Sanierungen und Unternehmenszusammenschluesse handelt, bei denen eine Vielzahl an Arbeitskraeften entlassen werden, Unternehmen abgespalten oder geschlossen werden und/oder bei denen es in der Folge zur Insolvenz kommt oder, bei denen aufgrund einer gefahrengeneigten Taetigkeit (zB bei Aerzten, Ziviltechnikern, Rechtsanwaelten etc) im Einzelfall erhebliche Schadenssummen anfallen koennen.
Immer haeufiger werden daher, auch zu Unrecht, Vorstaende, Aufsichtsraete, Manager und leitende Angestellte zur Haftung herangezogen, um die aus ihren Entscheidungen entstandenen Schaeden dem Unternehmen nachtraeglich zu ersetzen.
Die Manager-, Aerzte-, Ziviltechniker-, Rechtsanwaelte- etc Haftung wird zukuenftig zum Standardrisiko werden.
In vielen Faellen wird eine Haftpflichtversicherung (zB D&O - siehe nebenstehende Erlaeuterung) die Haftungsrisiken abdecken. In vielen Faellen jedoch wird diese Versicherung wiederum Regress nehmen oder gar die Leistung verweigern, wenn der Versicherungsnehmer nicht die Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten beweisen bzw. nachweisen kann oder moeglicherweise das Risiko der Versicherung nicht vollumfaenglich vor Abschluss des Versicherungsvertrages geschildert hat (wegen der bereits erfolgten Verweigerung von Leistungen aus D&O Versicherungen, werden bereits sogenannte »Deckungsklagen-Rechtschutzversicherungen« angeboten, um ein Verfahren gegen die D&O Versicherung zu finanzieren).
Kein RISIKO eingehen - Haftungsvorbeugung und Vermoegensschutz
Es ist absehbar, dass die Haftung von Vorstaenden, Aufsichtsraeten, Geschaeftsfuehrern, Rechtsanwaelten, Aerzten und auch leitenden Angestellten uvam unter dem Einfluss anglo-amerikanischer Vorgaben immer strenger wird und der Durchgriff im Schadensfall auf das Vermoegen des Unternehmers bzw des Verwaltungsorgans bzw leitenden Angestellten ist inzwischen auch in Kontinentaleuropa die Regel geworden und nicht mehr die Ausnahme.
Auch die Gruendung einer juristischen Koerperschaft ist fuer den Vermoegensschutz nicht mehr ausreichend.
Daher ist es wichtig fuer Unternehmer, Verwaltungsorgane und leitenden Angestellten, das Privatvermoegen zuverlaessig vom Zugriff der Glaeubiger fruehzeitig zu schuetzen. Eine Straf-Rechtsschutz-Versicherung ist sicherlich heutzutage üblich, jedoch nicht ausreichend - denn niemand ist in der Lage die Entscheidung eines Gerichtes vorherzusagen.
Auch uebernimmt idR keine Versicherung die Zahlung von Bussgeldern und Geldstrafen fuer die fahrlaessige Verletzung gesetzlicher Pflichten!
Eine Uebertragung von Vermoegensbestandteilen auf die Ehegattin, Kinder oder Verwandte ist nicht in allen Faellen die beste Loesung.
Wir bieten Ihnen diesbezueglich massgeschneiderte Loesungen an, durch welche Sie weiterhin im Genuss des Vermoegens bleiben, aber dieses dem Zugriff der Glaeubiger im Schadensfall sicher entzogen ist. Denn D&O versicherungen sind so unterschiedlich, wie die anbietenden Versicherungsunternehmen und teilweise ist beim versprochenen Schutz mehr »Schein als Sein«.
Fuer eine erste Analyse der Situation und des Loesungsansatzes einfach ein E-Mail mit den grundlegendsten Informationen senden.
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