Nachlassverwaltung
Das im Leben angesparte und vermehrte Vermoegen in einer sicheren und generationenlangen Einrichtung den Nachkommen zur Verfuegung zu stellen ist eine der wichtigsten Aufgaben jeden verantwortungsbewussten Menschen. Diese Verantwortung soll bereits fruehzeitig wahrgenommen werden.
Der Grundgedanke dabei ist, dass die berechtigten Nachkommen soviel erlangen sollen als fuer die angemessene Lebensfuehrung vonnoeten ist, das Familienvermoegen, der Grundstock, jedoch auch den spaeteren Nachkommen zur Verfuegung stehen.
Seit Jahrhunderten werden in Europa dazu die verschiedensten rechtlichen Konstruktionen gebildet. Viele wurde in juengerer Zeit als rechtspolitisch unerwuenscht abgeschafft (zB der Fideikommiss).
Die beengenden und einschraenkenden Moeglichkeiten in vielen europaeischen Laendern fuer eine aktive und nachhaltige Nachlassverwaltung ist die Ursache fuer die Wahl vieler Interessierter am Standort Liechtenstein.
In Liechtenstein sind generationenlange Vermoegensanlagen fuer Familien und staatliche sowie kirchliche Einrichtungen die Regel, nicht die Ausnahme.
Fuer die Ausgestaltung solcher Einrichtungen hat der liechtensteinische Gesetzgeber ueber Jahrhunderte eine Kontinuitaet beibehalten und stehen daher mehrere zur Verfuegung.
Dieser besonders sensible Bereich benoetigt ganz besondere Aufmerksamkeit bei der Ausgestaltung und bei der Einrichtung. Neben den umfassenden Kenntnissen im Erbrecht des jeweiligen Urpsrungslandes ist auch auf zukuenftige, heute noch nicht absehbare Moeglichkeiten und Ereignisse Bedacht zu nehmen.
Aus diesem Grund hat sich die Kombination unseres Unternehmens, als Treuhandunternehmen und Advokatur, besonders bewaehrt.
Vergleichstabelle - Erbschaftssteuern in FL / D / F / A
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