Treuhandgesellschaft, Treuunternehmen
Das Treuunternehmen (Treuunternehmung) ist eine originaere liechtensteinische Einrichtung und kann sowohl kommerzielle als nicht kommerzielle Taetigkeiten entfalten. Die Einrichtung des Treuunternehmens wurde funktional an den Business Trust (Massachusetts Trust) angelehnt.
Die Ausgestaltung der Rechtsverhaeltnisse kann weitgehend an die Anstalt angeglichen werden.
Das Mindestkapital betraegt wie bei der Anstalt CHF 30.000,-- (= EURO 20.000,--) oder der entsprechende Gegenwert in einer anderen auslaendischen Waehrung. Eine allmaehliche Verteilung von Treuvermoegen unter Beguenstigte darf erfolgen, wenn die Verbindlichkeiten des Treuunternehmens gegen Dritte und andere Beguenstigte durch das vorhandene Vermoegen weiter gesichert wird.
Zu den Gruendungskosten und laufenden Kosten: »KOSTEN« anklicken.
Eine Erbersatzsteuer wie in Deutschalnd gibt es in Liechtenstein, Oesterreich und der Schweiz nicht.
Zur Kennzeichnung nach Aussen wird der Firmenwortlauf mit dem Zusatz »Trust.reg« versehen.
Das Treuunternehmen bietet sich vor allem dann an, wenn der Zweck der Gesellschaft noch nicht sicher festgelegt ist und moeglicherweise spaeter auch ein kommerzieller Zweck verfolgt werden soll, da das Treuunternehmen grundsaetzlich ueber jede Zweckwidmung verfuegen kann.
Das Treuunternehmen besteht aus dem
- Treugeber
- dem Treuhaenderrat
- den Beguenstigten, und falls notwendig,
- der Revisionstelle und dem Repraesentanten
Der Treugeber hat aehnliche Rechte wie der Gruender einer Anstalt (sog. Gruenderrechte).
Beguenstigte sind die vom Treugeber benannten Personen. Er kann sich auch selbst als Beguenstigten einsetzen.
In der Treusatzung kann vorgesehen werden, dass diese jederzeit von einem der oben genannten Personen oder auch von Dritten abgeaendert werden kann.
Dies bedeutet im Verhaeltnis zur Stiftung eine wesentlich dynamischere und auch einfachere Anpassungsmoeglichkeit an geaenderte Verhaeltnisse.
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