Kommanditgesellschaft
Die Weiterentwicklung der Gesellschaft buergerlichen Rechts (GesnbR, GbR) und Unterform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) ist die eintragungspflichtige Kommanditgesellschaft (KG). Diese entsteht bereist durch den Gesellschaftervertrag, wenn sich zumindest zwei Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen Zweckes durch gemeinsame Mittel zusammenfinden und durch den Gesellschaftsvertrag zusammenwirken wollen, jedoch eine/einige dieser Personen (Kommanditisten) nur mit der Gesellschaftereinlage haften soll(en).
Die andere Person (Personen) haftet auch mit dem Privatvermoegen (Komplementaer). Die Eintragung im Handelsregister / Firmenbuch / Oeffentlichkeitsregister ist deklarativ. Erst mit der Eintragung wird die Haftungsbeschraenkung des/der Kommanditisten wirksam.
Die Kommanditgesellschaft ist keine juristische Person aber beschraenkt parteifaehig (kann also vor Gericht oder Behoerden selbststaendig auftreten).
Die KG endet nach Zweckerreichung, Aufloesungsbeschluss des Gesellschafter oder durch richterliches Urteil.
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